Motorrad Klassen A1 / A2 / A
Klasse A1
Krafträder mit max. 11 kW und max. 125 ccm
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
- Mindestalter 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder mit max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
- Mindestalter 18 Jahre
Klasse A
Alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
- Mindestalter 24 Jahre, bei Vorbesitz Klasse A2, 20 Jahre
Theorie
- Ohne Vorbesitz: 12 Doppelstunden Grundstoff , 4 Doppelstunden Spezialstoff Motorrad
- Vorbesitz Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Spezialstoff
- Vorbesitz Kl. A1 / A2 unter 2 Jahre: 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Spezialstoff.
- Vorbesitz Kl. A1 / A2 über 2 Jahre: Zum Aufstieg auf die nächsthöhere Klasse (von A1 auf A2 oder von A2 auf A) ist keine theoretische Ausbildung und keine Theorieprüfung notwendig.
Praxis
- Sonderfahrten ohne Vorbesitz einer Zweiradklasse: 5 Stunden Landstraße, 4 Stunden Autobahn und 3 Stunden Nachtfahrt
- Vorbesitz Klasse A1/A2 unter 2 Jahre: 3 Stunden Landstraße, 2 Stunden Autobahn und 1 Stunde Nachtfahrt
- Vorbesitz Klasse A1/A2 über 2 Jahre: Für die nächsthöhere Klasse sind keine Sonderfahrten notwendig. Die praktische Prüfung ist auf 40 min. verkürzt.
Das "Schätzchen" - Finger weg und nur gucken - MEINS !!!